Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer BRACON gelten, außer im Falle ergänzender schriftlicher Vereinbarungen,  ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
  • Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
  • BRACON ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch BRACON selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
  • Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen ein gutes Arbeiten erlauben und alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden.
  • Externe Kosten für Visualisierung und Kommunikation (Flipchart-Protokolle, Fotos, Folien, Handouts etc.), sowie Vervielfältigungen von Unterlagen werden nach Aufwand gesondert verrechnet, sofern dies nicht vom Auftraggeber übernommen wird.
  • Leistungen werden wie folgt vom Standort Stadt Salzburg verrechnet:
    -- € 0,65 je km Fahrtstrecke mit PKW
    -- sonstige Reisekosten (Taxis, Bahn, Flug, Bus, etc.) lt. Beleg
    -- Aufenthaltskosten lt. amtlichem Taggeld
    -- Nächtigungskosten lt. Beleg
  • Für Leistungen, die in der Stadt Salzburg erbracht werden, werden keine Reisekosten für die Fahrtstrecke verrechnet. Bei Beauftragung von weniger als einem halben Tag wird eine Reisezeit von einer halben Stunde des Berater-Tagsatzes verrechnet.
  • Für Terminstornierungen seitens des Kunden gelten folgende Gebühren:
    -- Stornierungen innerhalb 5 bis 10 Werktagen vor dem vereinbarten Termin: 50% der beauftragten Summe.
    -- Stornierungen innerhalb 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin: 100% der beauftragten Summe.
  • Leistungen werden nach Erbringung, oder im Falle einer mehrmonatigen Leistungserstellung, je Monat anteilsmäßig abgerechnet. Fakturierte Rechnungen sind prompt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt und ohne Abzug fällig. Für Zahlungen, die später  erfolgen, werden Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. fällig.
  • Die mit BRACON vereinbarten Beratungssätze werden jeweils zu Jahresbeginn entsprechend dem Verbraucherpreisindex (VPI) automatisch angepasst.
  • BRACON ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden. 
  • Für alle von Seiten der BRACON eingebrachten Dokumentationen verbleiben sämtliche Rechte gemäß des Urheberrechts bei der BRACON. Ergebnisse dürfen nur zu dem im Angebot/Werkvertrag vereinbarten Zweck Verwendung finden. Die Weitergabe an Dritte, Reproduktion oder Vervielfältigung von Arbeitsergebnissen dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch die BRACON erfolgen.
  • Wir sind uns unserer Verantwortung in Bezug auf das Datenschutzgesetz idgF. bewusst und werden entsprechend diesem handeln.
  • Der Auftraggeber genehmigt der BRACON die Verwendung seines Logos als Referenz zu Marketingzwecken auf der www.bracon.at sowie in Kundenpräsentationen.
  • BRACON und seine Mitarbeitenden handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Bei Unrichtigkeiten oder Mängeln der Beratungsleistung verpflichtet sich der Auftraggeber, BRACON schriftlich innerhalb von 3 Monaten nach Ergebnisübergabe in Kenntnis zu setzen.
  • Daten des Kunden, die BRACON übergeben werden, stammen ausschließlich aus legalen Datenquellen. BRACON übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit dieser Daten des Kunden.
  • Von den allgemeinen Geschäftsbedingungen von BRACON abweichenden Regelungen bedürfen der Schriftform.
  • Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschafts-Mediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
  • Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
  • Gerichtsstand ist Salzburg. Anwendbares Recht ist österreichisches Recht.